Redaktionelle Grundsätze
Geprüft am 18.08.2026
CS2Day verbindet redaktionelle Arbeit, Community-Beiträge und automatisiert importierte Sportdaten. Diese Grundsätze schaffen Klarheit darüber, welche Art von Inhalt vorliegt und wie Fehler behandelt werden.
Trennung der Inhaltsarten
News, Kommentare und Analysen der Redaktion werden von Community-Einreichungen, offiziellen Statements, Gerüchten, Meinungen, Werbung, externen Medien und automatisch importierten Daten unterschieden. Die Kennzeichnung richtet sich nach Inhalt und Kontext. Ein Import oder externer Link ist nicht automatisch eine redaktionelle Bestätigung.
Quellen und Sorgfalt
Redaktionelle Tatsachenbehauptungen sollen auf nachvollziehbaren Quellen beruhen. Bei unsicheren Informationen werden Unsicherheit, Quelle und Einordnung kenntlich gemacht. Betroffene sollen bei erheblichen Vorwürfen angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, soweit Aktualität, Schutzinteressen und Erreichbarkeit dies erlauben.
Korrekturen
Erkannte Fehler werden möglichst zeitnah berichtigt. Änderungen können im Artikel, über einen Hinweis oder durch Aktualisierung des Datensatzes kenntlich gemacht werden. Eine Korrektur soll den ursprünglichen Sinn nicht heimlich verändern. Korrekturen und Gegendarstellungen können über den vorgesehenen Weg beantragt werden.
Interessenkonflikte und Rechte
Eigene Interessen, Partnerschaften und Werbung werden kenntlich gemacht, wenn sie für die Bewertung relevant sind. Bilder, Logos, Zitate und Medien werden nur im erforderlichen, rechtlich zulässigen Umfang verwendet. Persönlichkeitsrechte, Minderjährigenschutz und private Informationen werden bei der Abwägung besonders berücksichtigt.
Stand: 18. August 2026.